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Auch wenn wir grundsätzlich eine sehr gute soziale Basisabsicherung haben, so hat das gesetzliche Sozialversicherungssystem leider auch viele Lücken, die man kennen muss.
Eine Sozialversicherungs-Lücke entsteht, indem es für eine Person entweder keine oder eine zu geringe Absicherung bzw. Vorsorge in der gesetzlichen Sozialversicherung gibt.
Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung) entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.
Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!
Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.
Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.
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SchülerInnen, StudentInnen und Lehrlinge sind nach Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nur während der Ausbildung/Arbeit finanziell abgesichert. Freizeitunfälle beim Sport, zu Hause oder im Straßenverkehr sind jedoch ausgenommen.
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Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist. Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.
Staatlicher Schutz reicht nicht. Auf vielen Kosten beispielsweise für Hubschrauber-bergungen, Rezept gebühren, Prothesen, kosmetische Behandlungen usw. bleiben Unfallopfer sitzen.
Betroffene Personengruppe:
Kinder, Schüler, Lehrlinge, Studenten und junge Erwachsene (Arbeitnehmer)
Wichtigste Sozialversicherungslücke im Detail:
Um überhaupt einen Anspruch auf eine Pensionsleistung (Alterspension oder Berufs- u. Erwerbsunfähigkeitspension) zu haben, braucht die versicherte Person mindestens 180 Beitragsmonate = 15 Beitragsjahre in denen Pensionsversicherungs-Beiträge einbezahlt wurden!!!
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