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Hausfrauen/Hausmänner bekommen weder aus der gesetzlichen Unfall- noch Pensionsversicherung Leistungen. Sie verfügen über kein Einkommen bei bleibender Invalidität. Im Invaliditätsfall muss eine Ersatzkraft eingestellt und bezahlt werden (Kinderbetreuung, Haushalt). Dies ist in der Regel nicht unter 1.100,00 mtl. machbar.
Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung) entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.
Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!
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