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A) Existenzielle Risiken gegen die Person

Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)

Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung) entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang  und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.

Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!

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Vorsorgeplan, Risiken gegen die Person Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung „Studenten“

Anlass-Situation für die Wirtschafts-, Vorsorge- u. Existenz-Sicherungs-Beratung

Existenz-Sicherung = Vorsorgen für Lebensabschnitte und Situationen - Absichern gegen existenzielle Risiken

Ich

  • möchte gerne mehr über diese Risikosituation und die möglichen Folgen wissen bzw.
  • interessiere mich für eine rechtzeitige Absicherung gegen dieses Risiko!

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